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To tweet or not to tweet? - Ein Brief (auch) an die Twitterati


Liebe (wie sagt man heute?) Community,


Twitter macht seinem Namen alle Ehre. Gezwitscher, Geschnatter wäre übrigens auch eine zulässige Übersetzung, aller Orten.

Und scheinbar gibt es kein Thema das nicht "twitterbar" wäre. Das fängt bei Mitteilungen über das eigene Intimleben (beliebter: das anderer) an, umfaßt Verbalinjurien nebst Neuschöpfungen und hört beim Newsticker noch lange nicht auf.


Manche werden jetzt mutmaßen, das alles hätte doch mit Bürgerrechten wenig zu tun. Und dann ausgerechnet zu dem Thema einen Brief? Nun, diese Vermutung mag daher rühren, daß man in Zeiten der allgegenwärtigen Internetverbindung anfängt, mindestens teilweise auch im Netz zu leben. In dem Bereich holt einen tatsächlich ein, was die Gegenseite eben auch propagiert. "Was geht, geht." Wenn wir schon in Sekundenschnelle Information transportieren können, dann wollen wir das auch tun. "Transparenz" wird da oft gerufen und einige wenige gehen bereits soweit, sowohl einen Anspruch auf Ihr Geschnatter-Recht zum Dogma zu verklären als auch umgekehrt einen Anspruch auf Geschnatter zu allem und jedem zu entwickeln.

Da twittert neuerdings der parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr direkt von der Regierungsbank, Piraten von Parteitagen, der ein oder andere Grüne mitten aus dem Leben, da werden Gesprächsfetzen aus Stadträten in die Welt entlassen, aus Klassenzimmern, von Demos, aus Gerichten und gar von der ständigen Konferenz der Ministerpräsidenten wird geschnattert und gezwitschert was das Zeug hält. So mancher vermutet in Zeiten des weltweiten Netzes, das den Planeten bisweilen zum - glücklicherweise nur virtuellen - Dorf macht, einen Hauch von "Borg" - die Auflösung von Teilen des Individuums im allgegenwärtigen, digitalen, Kollektiv.


Genau da beginnt sich der Hase in den Pfeffer zu legen. Ähnlich wie bei der unreflektierten Nutzung eines beliebten Internetbezahlsystemes, bei dessen Datenschutzerklärung sich nicht nur jedem Datenschützer die Nackenhaare sträuben müßten, wird bisweilen die Güterabwägung unterlassen. An diesem Punkt beginnt eben auch Twitter zu einer Frage der Glaubwürdigkeit zu werden. Auch und gerade in Bürgerrechtsthemen. Und es ist ein gutes Beispiel, um den grundlegenden Konflikt zu skizzieren.


Sehen wir uns ein paar Beispiele an:


Da läuft eine Nachricht "Verhandlung wird auf Tonband aufgezeichnet. Aufzeichnung steht

allerdings nur Verfahrensbeteiligten zur Verfügung." über Twitter. Nun, im Kontext ist die Nachricht richtig und als solche nicht zu beanstanden. Außer: Sie würde wortwörtlich genommen. Da fehlt dann bereits wegen der Begrenztheit der 140 Zeichen eine wesentliche Einschränkung: "In den Räumen des Gerichtes." Und nicht nur dies: Der Kontext ging verloren. Es ging um die Protokollierung einer Verhandlung. Die ist - aus gutem Grund - in der Detailiertheit zugangsbeschränkt. Auf den vermeintlichen Widerspruch zu "öffentlich" komme ich noch.

Diffizieler, wo wir gerade bei Gerichten sind, wird dies in Verhandlungen. Das Thema ist nicht neu, wir haben das in Sachen Pressefreiheit und Beschränkung von Bild-, Ton- und Sprachaufzeichnungen und - Übertragungen durchaus schon grundlegend und mit Übertragbarkeit auf neue Medienformen ausdiskutiert. Öffentlich heißt hier mitnichten "aller Welt in Echtzeit verfügbar" sondern vielmehr: Vertreter des Souveräns, das umfaßt auch die Presse, können sich durch Teilnahme an der Verhandlung - genauer: die Bebobachtung der Verhandlung vor Ort - davon überzeugen, daß eine Verhandlung ordnungsgemäß abläuft und dem rechtsstaatlichen Prinzip Rechnung getragen wird. Öffentlich ist in diesem Zusammenhang eine der demokratischen Schutzfunktionen, Rechtssprechung im stillen Kämmerlein wird ausgeschlossen. Nur ist es eben auch nicht weltöffentlich.


Zu diesen Schutzfunktionen gehört nun ausgerechnet auch der Ausschluß von Liveberichterstattungen, Bild-, Ton- und Sprachaufzeichnungen. Am Rande sei bemerkt, das gebar den Beruf des Gerichtszeichners. Wir wissen, bereits das Bewußtsein, vor einer unbestimmten Öffentlicheit aufzutreten, verändert Verhalten. Sei es nun, daß man Worte sorgfältiger überlegt, gehemmter auftritt oder Angesichts dieser breiten Öffentlichkeit eben manches erst gar nicht sagt.


Ziel einer Verhandlung ist es, eine möglichst gerechte Wertung eines Sachverhaltes zu bewirken. Dazu bedarf es Informationen, die der Wahrheit nahe kommen. Muß nun ein Verfahrensbeteiligter davon ausgehen, daß er sich durch eine anonyme Öffentlichkeit der Gefahr von Repressalien oder Nachteilen aussetzt, dann wird dies dem Zweck nicht mehr gerecht. Gleiches würde gelten, wenn der Medienunerfahrene bereits aus Nervosität der Verhandlung nicht mehr angemessen folgen könnte und seine Aussagen deswegen unvollständig, falsch oder unverständlich würden.


Der immer wieder angeführte Vorteil Transparenz würde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest von Partikularinteressen mißbraucht bzw diesen durch den Befangenheitsaspekt bereits dienlich. Fraglich ist übrigens bereits, ob die zeitnahe Zusammenfassung der schnelleren Kurznachricht wirklich unterlegen ist, oder ob ihre überlegte Bearbeitung am Ende nicht doch einen Vorteil darstellt.

Das Argument "na, die werden dann auch in die öffentliche Sitzung jemand schicken" höre ich schon. Es ist, wie beispielsweise "Los, schick mal 'n Bild, in der Kneipe sehe ich Dich ja auch - no pic, no chat" dennoch falsch. Aus einem Grund: In der Öffentlichkeit des Gerichtssaales besteht eine gute Chance, daß dies auffallen würde. Auch einem Richter. Im großen Netz ist das nicht darstellbar. Heißt: da fehlt ein adäquater Grundrechtsschutz - und zwar für alle Beteiligten. Nicht wegen eines vorgeblich rechtsfreien Raumes, sondern wegen der Millionen anderer Informationen, die in der Summe das Erkennen im Einzelfall schwer machen. In der Kneipe, um auch dies zu beantworten, da sehe ich, wer mich sieht, da kann ich gegebenenfalls ausweichen, zumindest aber, das ist der Punkt, sieht mich da nicht eine große, anonyme, Öffentlichkeit, die sich meiner Wahrnehmung aber entzieht. Im Netz würde mir dieser Schutz, der ebenfalls Grundrechtsrang in Form auch der ....ahnen wir es?... informationellen Selbstbestimmung hat, eben fehlen - würde ich mich dem der bloßen Neugier geschuldeten Argument beugen. Früher nannte man einen solchen Zustand übrigens Voyeurismus.


Nun wird man einwenden, auch die Presse könne in der nachträglichen Zusammenfassung irren und falsch darstellen. Ob dies ad hoc oder im Nachhinein geschähe, das wäre doch einerlei. Auch hier: In der Zusammenfassung kann ich abwägen, erkennen; was die Presse betrifft darf man das sogar erwarten. Dazu hat sich ein eigenes Mittel entwickelt: Die Gegendarstellung. Von der darf ich im Gegensatz zur einzelnen Netzmeldung (Blogs z.B. kommen da in die Nähe von Presserzeugnissen) sogar annehmen, daß der gleiche Empfängerkreis sie wahrnimmt. Eine einzelne Nachricht im Dickicht hat da ganz andere Qualität. Was die Gerichte angeht bin ich sicher, die redaktionelle Änderung von 169 GVG (es ist tatsächlich nicht mehr) wird im Interesse der Demokratie nicht lange auf sich warten lassen.


Bevor sich die Freunde des Präventivstaates nun die Hände reiben und gar eine Bestätigung Ihrer Position bejubeln, dem ist nicht so. Denn die Ursache können kein Gesetz und keine Verordnung in den sprichwörtlichen Griff bekommen, die zielen eher auf Symptome. Da sind wir eben nicht bei der Diskussion um den vorgeblich rechtsfreien Raum, der 2100 sicher im Sammelband "deutsche Volksmärchen" zu finden sein wird. Au Contraire, mes politiciens - doch lasst mich das am Ende aufklären.


Wieso gerade in Gerichten ein geordneter Verfahrensablauf wichtig ist, zeigt uns ein Beispiel aus einem Parlament sehr schön:


Da kommt es in einer hitzigen Debatte zu einem besonderen Schauspiel. Die eine Seite twittert, die andere liest mit und führt es auch gleich in die Debatte ein. Folge: 45 Minuten Tumult und Unterbrechung. Man darf dabei unterstellen, bei Parlamentarieren handelt es sich mehrheitlich um medienerfahrene Mitbürger.

Was würde wohl geschehen, würde in einer Gerichtsverhandlung, die großes öffentliches Interesse bei einem kontroversen Thema genießt, zum falschen Zeitpunkt ein mißdeutbares Fragment veröffentlicht?


Da sind wir dann auf der anderen Seite, die es ebenfalls abzuwägen gilt. Das Netz vergißt nichts. Daraus folgt: was auf der einen Seite schnelle und massenhafte Information ermöglicht gebiert auf der anderen bewußten Umgang mit dem Medium und verlangt Verantwortungsbewußtsein. Die Folgen im globalen Dorf sind vergleichbar mit dem Geschnatter am Dorfmarkt - und keinesfalls weniger weitreichend.


Da bleibt die Gefahr einem breiten Publikum wahrnehmbare Spontan-"Zwischenrufe" könnten eventuell dazu beitragen, das Ansehen von Parlament und Organen (noch mehr) zu beschädigen, sollte das öfter vorkommen. Bestenfalls sagt es mindestens eines: da langweilen sich ein paar Personen gerade sehr, nach großer Lust der Debatte zu folgen sieht das von außen jedenfalls nicht aus. Manchmal vermag ich mich des Eindrucks nicht zu erwehren, es ist mehr: Personenkultiges Marketinggebahren mit basisdemokratischem Anstrich.

Auch hier übrigens gelten die Ausführungen zur Öffentlichkeit. Schutzfunktion heißt nicht allumfassendes Liveberichtsrecht. In Parlamenten wie Gerichten wie auch andernorts muß vielmehr teilweise kontrovers diskutiert werden. Da muß man sich darauf verlassen können, das nicht das einzelne Wort, sondern der Gesamtvortrag gerichtet wird. Da muß man tatsächlich unbefangen seine Meinung sagen und sagen können. Da bedarf es eines grundlegenden Verständnisses von "Verhandlung" und "Urteil" (Beschluß...), die mitnichten identisch sind.


Da geht es fast schon profan auch um Objektivität. Wir wissen, wie sehr verkürzte Darstellungen zu Vorverurteilungen führen können. Information geht immer mit Verantwortung - mindestens um die der Objektivität - einher.


"Frau Bundeskanzler zurückgetreten", "Parlament nimmt Vorratsdatenspeicherung zurück", "Politik wendet sich wieder Grundrechten zu"; all diese Nachrichten hielte ich bei ihrem Eintreffen persönlich eines Gezwitschers für würdig. Andere sehen das ganz sicher anders. Das ist nicht nur ihr Recht, es ist gut für die Vielschichtigkeit einer Gesellschaft. Es wird also in der Verantwortung der Kurzmeldungsschreiber bleiben, was denn nun gezwitschert wird und mit welcher Priorität. Die nun leben in sozialen Netzen und damit ergibt sich am Ende ein Korridor dessen, wie Verantwortung auslegbar sein könnte. Der Regler - lassen wir Familie Spam und Co. mal außen vor - heißt bei Twitter "Follower". Außer natürlich die Lobbyfraktion reguliert auch dies demnächst.


Der ein oder andere mag es bemerkt haben: Ich habe mir erlaubt, ein wenig zu differenzieren zwischen Geschnatter und Gezwitscher. Beides ist Twitter. Es wird aber Zeit uns darüber klar zu werden, wie wir damit umgehen. Hurra, wir sind am Ende doch wieder in der realen Welt angekommen. Denn auch dort unterscheiden wir das Dorfgeschnatter und die Kurzmeldung, Else Kling und netzpolitik. Doch noch haben wir die Wahl. Brauchen wir ein Gesetz, eine Rechtsverordnung oder lösen wir die Konfliktlage pragmatisch mit der Weiterentwicklung von Lösungen, die wir für Geschnatter und Gezwitscher in der realen Welt doch längst haben, mit Vernunft?


Gut, ich habe jetzt manipuliert und einmal mehr auf eines meiner Lieblingsthemen hingearbeitet: Wertediskussion. Doch, die ist gerade in der Informationsgesellschaft überfällig und ich werde wie der Hamster im Rädchen immer wieder darauf hinweisen. Innerhalb derer sind wir im Spezialsegment "digitale Kommunkation" bereits aus der Fachkenntnis, dem Umgehenkönnen, in der Pflicht. Wir sollten uns hier nicht verweigern. Denn es wird maßgebend diese Diskussion sein, die wir vor der Weiterentwicklung, z.B. der längst überfälligen Medienerziehung in den Schulen - liebe piratige Grünrotgelbe, da besteht Bedarf - führen müssen. Müssen. Bevor die Kaste der leistungsverwerteten Berufspolitiker in Euro-Bund(es)-Land uns ein neues Zensursula beschert. Da geht es aber auch darum, wie ernst wir unsere Forderungen nach einer Stärkung der Grundrechte, nach demokratischerem Umgang mit den Bürgern, selbst nehmen. Nur dann, wenn die Jedi der dunklen Seite, pardon, die Bürgerrechtler den Verlockungen des Datenmülls widerstehen, wird der Wandel gelingen.


Medienkompetenz heißt hier übrigens nicht nur Umgang, sondern auch Einordnung. Genauso gut heißt es auch "Verantwortung". Die kann man nur in Grenzen regulieren, bestenfalls aber ein Gefühl dafür vermitteln, will man nicht in die Persönlichkeitsrechte eingreifen: Wertediskussion.


Es liegt an uns, wer künftig die Grauzonen, die es immer geben wird, definiert - und kurzhält. Der Bürger mit gesundem Menschenverstand und einem starken Verantwortungsgefühl oder ein Lex ex Machina, dessen Getriebe in modernen Zeiten allzu oft von einem bekannten Unternehmen Namens "Lobby" hergestellt ist.


Worten müssen Taten folgen. 2010 wird also auch das Jahr der Aufklärung und Information. Orakel sind nur schön, wenn man weiß, sie erfüllen sich. Im konkreten Fall werden also Bürgerrechtler und Datenschützer bewährte Allianzen weiterführen und neue, auch mit offiziellen Stellen, entwickeln. Auch mein Beitrag dazu steht bereits.


Bis dahin: Euch allen besinnliche Feiertage. May the tweet be with you.

 

Marcus Cheperu