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Vorratsdatenspeicherung - Das unentdeckte Land (Noch) ein Kommentar zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung
Seit der gestrigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes in der Causa "Vorratsdatenspeicherung" habe ich ein Problem mit dem Terminus "Hüter der Verfassung". Das liegt weniger am Umstand, daß ich mich des Eindruckes nicht verwehren konnte, das hohe Gericht hätte nicht ein neues Argument vernommen und schon deswegen den tenorierten Umfang des Kernurteiles bereits vorgedacht. Es liegt, in Teilen, möglicherweise daran, daß die gewaltige Equipe bekannter Namen unfreiwillig in herausragender Weise illustrierte, warum das Bundesverfassungsgericht im Urteil über die Vorratsdatenspeicherung keineswegs nur über das Thema entscheiden wird. Im Gegenteil. Nach dem "grundsätzlichsten aller Grundsatzurteile" könnte 2010 das "glaubwürdigste aller Grundsatzurteile" folgen.
Die Nachricht hinter der Nachricht: Viele Kommentare gehen, gerade wegen der massiven Öffentlichkeit von Thema und Argumenten, am Gesamtbild vorbei und vergessen die Dimensionen. Sie weisen damit auf ein breites gesellschaftliches Problem hin - Eindimensionalität aufgrund Informationsüberflußes.
Diesen Luxus kann das hohe Gericht sich nicht leisten. Im Gegensatz zur scheinbaren Mehrheit auf beiden (genau genommen: auf unglaublich vielen) Seiten der "Vorratsdatenspeicherung" bin ich davon überzeugt, es wird sich selbst treu bleiben und in der Dreidimensionalität des Lebens urteilen.
Die Einzelargumente der Verhandlung sind bestens dokumentiert und hinlänglich bekannt [1] [2], werfen wir also einen Blick auf die Summe der Verhandlungsvorträge:
Vorneweg, auch wenn der ein oder andere es nicht hören mag: Das hohe Gericht hat gestern ausdrücklich nicht über die Verfassungsbeschwerde jener 34.939 Bürger verhandelt, die sich angeschlossen hatten, das wäre schon aus Platzgründen gescheitert. Es verwies richtigerweise darauf, daß sich deren Beschwerde inhaltlich mit den verhandelten Beschwerden decke.
Die "Protagonisten":
Auf Seiten der Beschwerdeführer brillierte gestern vor allem einer, Bundestagsvizepräsident a.D. Burkhard Hirsch nämlich. Der brachte das Thema dann auch auf einen Nenner: "Dammbruch" - und entgegnete mit gelassener Souveränität und zielgenauen Rückfragen auch dem rhetorisch starken, inhaltlich aber blassen, Vertreter der Bundesregierung.
FDP: Natürlich stellt die Vorratsdatenspeicherung einen Dammbruch dar. Soweit, so klar. Wären die Liberalen da am Ende nicht doch FDP: Dort wo die Umsetzung Europarecht übersteigt, kann das BVerfG alleine entscheiden und verwerfen. Damit wäre die FDP insgesamt auch zufrieden. Klartext: Laßt die Europavorgabe passieren und beschränkt sie auf das Mindestmaß der Vorgaben.
Grüne: Zum Thema war im Vorfeld alles gesagt, die Vorratsdatenspeicherung ist grundgesetzwidrig und widerspricht auch den europäischen Grundrechten. Mit viel argumentativem Geschick und einer äußerst ungeschickten, lehrerhaften, Vorgehensweise dann auch wieder grünes Credo: Laßt doch den EuGH (der jetzt übrigens der Gerichtshof der europäischen Union ist) entscheiden. Weg von der Republik, hin zu Europa. Warum der Abgeordnete Beck da aus "Lissabon" nichts, wirklich gar nichts, gelernt hat, kommentiere ich an anderer Stelle. Die gelungene Darstellung des Volkszählungsurteiles als "Magna Charta des Datenschutzes" macht das nicht wirklich wett.
Erstbeschwerdeführer der "größten Verfassungsbeschwerde aller Zeiten": Vorratsdatenspeicherung greift tief in die Grundrechte ein und gefährdet die Demokratie. Das trifft sowohl das Fernmeldegeheimnis, die Meinungsfreiheit, das recht auf informationelle Selbstbestimmung, die freie Entwicklung der Persönlichkeiten u.a.
Die "Sachverständigen":
Soweit es sich um die vom hohen Gericht geladenen "Auskunftspersonen" - Präsident Papier erwähnte es so schön; so heißen auch die Sachverständigen in Verfassungsgerichtssprache - zum Thema handelt, war die Haltung außergewöhnlich eindeutig: Weder Vorratsdatenspeicherung, noch die erfolgte Umsetzung, sind nach überwiegender Beurteilung mit der Verfassung vereinbar.
Erwähnenswert sind hier der Vortrag des Sachverständigen Prof. Pfitzmann, der sehr plastisch - anhand eines USB-Sticks und eines Glases Wasser - vorführte, warum Daten niemals sicher sein können und weswegen schon daher die unglaublichen Datenmengen, die im Rahmen der VDS anfallen, ein erhebliches Gefährdungspotential darstellen. Prof. Pfitzmann brachte es auf den Punkt. Diejenigen, die man vordergründig mit der Vorratsdatenspeicherung zu ergreifen hofft, die wird man am wenigsten beeindrucken. Längst haben sich organisierte Kriminalität und Terrorkreise organisatorisch und technisch auf die Vorratsdatenspeicherung eingestellt. Herrn Möllers Einwurf, man hoffe wie bisher darauf, daß dies dort nicht getan würde (bei der Telefonüberwachung hat man ja auch noch Glück) klingt irgendwie, drücken wir es positiv aus, nach jeder Menge Gottvertrauen. Das allerdings steht nicht zur Beurteilung des hohen Gerichtes.
Constanze Kurz gelingt immerhin die Skizzierung eines Globalbildes, das oft aufgegriffen, nur leider nicht substantiert ausgeführt wird. Im Gedächtnis verbleibt die gelungene Darstellung des bereits jetzt machbaren - das scheint vielen dann auch bereits mehr als genug.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, geht dankenswerter Weise in Richtung des Pudels Kern: Viele Bürger wissen nicht einmal mehr, daß sie mit der Nutzung der ganzen Technik speicherpflichtige Vorgänge auslösen und wenigstens am Rande findet die keineswegs kleinere Problematik der privaten Datensammelwut immerhin Eingang ins Thema.
Die "Antagonisten":
Hier muß man zunächst auf eine Feststellung des Präsidenten des hohen Gerichtes hinweisen: Es fand sich offensichtlich kein Vertreter des Deutschen Bundestages, der bereit war, vor dem Bundesverfassungsgericht das doch mehrheitlich beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu verteidigen.
Die Bundesregierung: Machen wir es kurz, was technisch möglich ist, muß machbar sein. Der grundlegende Paradigmenwechsel, Burkhard Hirsch wies darauf hin, ist Maß der Dinge. Dieselbe Exekutive, der vor dem importierten Schrecken des Terrorismus solch tiefgreifende Einschnitte in die Grundrechte undenkbar schienen, die den Bundesrat mehr als einmal darauf hinweisen mußte, was die Verfassung nicht mehr hergibt, dieselbe Exekutive hat sich auf einen vielen unerträglichen Pfad des ausschließlichen Sicherheitsdenkens begeben. Da wird das Symptom zum Handlungsstrang, die Ursachen erwähnt schon keiner mehr. In Zeiten der Fließbandproduktion von Gesetzen bleiben Nachdenken, Wertediskussion und alternative Lösungen eben auf der Strecke. Es wundert in diesem Zusammenhang auch nicht mehr wirklich, daß der Präsident des Verfassungsgerichtes darauf hinweist, das mangelnde Nachdenken über die Verantwortung des Bundes auch für die sich in Folge ergebenden Umsetzungen in Länderzuständigkeit könne die Bundesregierung spätestens mit dem Urteil ereilen. Immerhin: Selbst die Bundesregierung versucht nicht zu bestreiten, daß hier tief in die Grundrechte eingegriffen wird und man sich dessen auch bewußt ist. Spannender war da schon die Ausführung, man erwarte mit dem Urteil auch klare Handlungsleitlinien für Anstehendes, z.b. die Passagierdaten. Im Klartext: Dann wissen wir wohin wir es maximal treiben dürfen, das Minimum interessiert uns eigentlich weniger.
Das BKA, vertreten durch seinen Präsidenten, Herrn Ziercke, glänzt mit eindrucksvollen Beispielen, die Frau Bundesminister von der Leyen nicht besser präsentieren könnte. Im Ergebnis können wir vermerken, die Experten bescheinigen ihm dafür, dafür wären Speicherzeiträume bis höchstens vier Wochen herangezogen worden, die Trefferquote sei nicht erheblich höher und Quick-Freeze hätte die nach seinen Worten gestiegene Internetkriminalität (willkommen in der Informationsgesellschaft, Herr Präsident) ebenso wirksam aufklären können. Die Antwort auf die Frage, wieso er auf "mindestens 6 Monate Speicherdauer plädiert" bleibt er indes schuldig.
Polizeipräsident Schmidbauer, wir kennen ihn noch als Chef des Kanzleramtes, wollte es sich nicht nehmen lassen, im Chor mitzusingen: Das von ihm beschworene Vertrauen in die Polizei gefährdet er dafür mit dem Ammenmärchen von der Sicherheit der Daten unter Staatshoheit. War da nicht beispielsweise kurz vor dem Gesetzesbeschluß ein Fall, in dem ein Berliner Polizist sich mal eben vorhandener Daten in höchst privaten Angelegenheiten bediente?
Die Frage indes, ob man wirklich jeden Fall über technische Möglichkeiten lösen müsse, oder ob nicht eine bessere Ausstattung der Polizei viel nachhaltiger wäre, die muß an mir vorbeigegangen sein; ich erinnere mich nicht, sie gehört zu haben. Weder von Herrn Ziercke, noch von Herrn Schmidbauer, noch sonst.
Dann war da noch - und hier zeigt sich die Scharade um die Vorratsdatenspeicherung in ihrem schönsten Lichte - der Vertreter der Musikindustrie, der hinter schönen, wohlklingenden, Worten und einem vordergründigen Bekenntnis zu Datenschutz und Bürgerrechten, einen Offenbarungseid der Verzweiflung abgab: Rettet unser Geschäftsmodell und die daraus entstandenen Einnahmequellen. Das geht soweit, daß man ohne schlechtes Gewissen den Providern, am Ende also den Kunden, enorme Kosten für die Umsetzung zumutet. Wieso auch, generiert man damit doch gigantische Umsätze für so manchen Granden der IT-Branche. Keine Spur von Innovation, kein Gedanke an die Rechte der anderen in einer sich verändernden Informationsgesellschaft. Mehr als das Gejammer einer übermäßig privilegierten Klasse von Leistungsverwertern vernahm man nicht. Ich bin in diesem Zusammenhang gespannt, wann die Gesellschaft (das sind übrigens "wir") sich im Urheberrecht endlich einmal Artikel 3 GG zuwendet und wenigstens darüber nachdenkt, warum Patente 20 Jahre schützen, Urheberrecht aber bis zu 95 Jahre ("Lex Disney") über den Tod hinaus.
In der kontextuellen Zusammenfassung, dem "Gesamtbild", sieht dies anders aus; auf der zur Entscheidung anstehenden Tagesordnung stehen also:
1. Die Entwicklung zum Präventionsstaat, die im Zuge des 11.09.2001 weitab der Vernunft ein Ausmaß annahm, das Sicherheit zu Lasten der Freiheit zum Credo erklärte. Hier muß man auf eine Besonderheit der deutschen Verfassung, des Grundgesetzes, hinweisen: Die Väter und Mütter der Verfassung haben, das könnte sich im Jahre 60 noch einmal zum Glücksfall wenden, ausdrücklich die Freiheit zur Basis gemacht. Die Sicherheit, die Nichts desto Trotz ebenfalls in Verfassungsrang steht, wird hingegen "nur" abgeleitet. Hier unterscheidet sich deutsches Verfassungsrecht aber wesentlich von dem anderer Mitgliedsstaaten der Union (und auch dem der USA).
2. Die Umsetzung des "Lissabon-Urteiles". Während das Urteil selbst zunächst einmal nur die Rahmenbedingungen klarstellt und die Handlungserfordernisse für die Zukunft definiert, wird die Vorratsdatenspeicherung, die bereits in der Lissabon-Verhandlung zum Musterfall avancierte, zum Bewährungsfall. Im Urteil darüber wird sich auch weisen, wie ernst das hohe Gericht seine eigenen und rechtskontinuierlichen Vorgaben nehmen wird. Bestenfalls wird es zum Warnschuß für die Vernunft und nachdrückliche Mahnung an die Repräsentanten des Souveräns Worten auch Taten folgen zu lassen. Den viel beschworenen Konflikt zwischen Gerichtshof der Union und Bundesverfassungsgericht vermag ich indes nicht zu sehen. [3]
3. Der Einfluß von Lobbyisten auf die Legislative. Es wird, Nebenschauplatz und Treppenwitz der bundesdeutschen (Rechts-)Geschichte, am Ende auch darüber befunden werden, wieweit man die Eigentumsgarantie des 14 GG im Verhältnis zu anderen Grundrechten noch dehnen kann. Das wird, so oder so, Auswirkungen auf den dritten Korb des Urheberrechts haben. Hier schließt sich der Kreis und der Bezug zu ACTA und anderen wird klar. Es darf nicht unerwähnt bleiben, auch auf der Gegenseite geht es bisweilen um den schnöden Mammon. Die Frage, wieviel staatliche Aufgaben der Staat auf Unternehmen ohne adäquaten Kostenersatz auslagern darf, auch sie steht zur Entscheidung an.
4. In diesem Kontext wird dann darüber zu befinden sein, wie hoch die Schrankenhürden unserer Grundrechte anzusetzen sind. Wieviel muß, viel wichtiger aber: wieviel darf (zunächst) der Staat über seine Bürger wissen? Wie weit kann man Grundrechte beschränken, ohne die für eine Demokratie essentiellen Rahmenbedingungen so weit zu beeinträchtigen, daß man sie am Ende aushebelt und der Duktus des Präventionsstaates übermächtig wird? In diesem Rahmen wird auch zu klären sein, ob man in Ermangelung geeigneter Schutzverfahren - deren Entwicklung man im Rahmen der trügerischen Sicherheiten des Präventionsdenkens erst gar nicht in Angriff nahm - möglicherweise gerechtfertigte Sicherheitsinteressen passieren läßt - oder ein Zeichen setzt. Das würde dann heißen: Jetzt müßen Legislative und Exekutive erst einmal nachsitzen und die Bedingungen schaffen um weitere Grundrechtseingriffe im Geiste der Verfassungsgrundsätze überhaupt zuzulassen.
Hier geht es, das zumindest wurde in der Verhandlung noch einmal deutlich, schon lange nicht mehr nur um die Speicherung von Daten auf Vorrat. Hier geht es, ich sage das jetzt einmal badisch, "um die Wurschd". Die Analogie zur Lissabon-Verhandlung war jetzt übrigens Absicht.
An die Kollegen der Bürgerrechtsbewegung kann ich daher nur appellieren: Es ist an der Zeit den nächsten Schritt in der Evolution zu tun und das Ganze zu sehen. Jetzt ist es zuvorderst an uns - und in unserer Verantwortung - über das Thema hinaus zu wachsen und Zusammenhänge darzustellen.
Parallel dazu steht unsere Glaubwürdigkeit auf dem Spiel; die steht und fällt mit einer Frage: Wollen wir ein Thema erledigen oder ein auf Dauer angelegtes Europa der Bürger im Rahmen unserer ureigenen Verfassungsidentität? Wollen wir letzteres, dann müssen wir dem Bundesverfassungsgericht den Rücken zu einer mutigen Entscheidung freihalten.
Die "Hüter der Verfassung", das mag neuerdings mein Unbehagen mit der Begrifflichkeit erklären, sind in modernen Zeiten mehr: "Die Stimme der Vernunft" - ein Fels in der Brandung der Eilmeldungen. Und nie zuvor war klarer, daß diese Last auch auf unseren Schultern ruhen müßte.
Die Botschaft der Verhandlung hat gestern übrigens eine Sitzungsbeamtin am BVerfG in einem einzigen Wort - obschon in anderem Kontext - zusammengefaßt: "Aufwachen".
Marcus Cheperu
[1] u.a. hier: http://www.netzpolitik.org/2009/ticker-muendliche-anhoerung-zur-vorratsdatenspeicherung/ [2] und hier: http://search.twitter.com/search?q=%23vds |






