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Regionalen bzw. lokalen Initiativen von Bürgern bieten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten vielfältige Unterstützung an.

Unser Angebot wendet sich dabei hauptsächlich an neu gegründete, in Gründung befindliche und zeitlich begrenzte Initativen unter ausschließlicher Bürgerverantwortung.

Offen steht das Angebot allen Bürgern, sofern die Voraussetzungen unserer Satzung (insbesondere die Anerkenntnis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der europäischen Freiheitscharta, der verfassten Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland und des Artikels 20 (1) Grundgesetz ["Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."] gegeben sind.

Grundsätzlich nutzungsberechtigt sind unsere Bündnispartner aus AK Vorratsdatenspeicherung, dem Organisations-Bündnis "Freiheit statt Angst", dem europäischen Bündnis "Freedom not fear", dem AK Zensur, ausgenommen die Parteien im jeweiligen Bündnis (dies gilt nicht für deren Jugendorganisationen, sofern diese unabhängig sind), sowie die Beschwerdeführer bei Verfassungsbeschwerden im Themenbereich Grundrechte, informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz vor dem Landes- und dem Bundesverfassungsgericht.

 

Extremisten, Kontrolleuere, Überwacher, Manipulierer und Co. müssen also draussen bleiben.

 

Neben der fachlichen Unterstützung, der Nutzung der Bibliothek und (je nach Haushaltslage) der Resourcen der Geschäftsstelle bieten wir jungen Initiativen auch die Nutzung des Konferenzraumes an.

Die Geschäftsstelle gibt Ihnen gerne Auskunft.