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Urteil zur VDS
Am 02.03. kommt es zu einem Höhepunkt des fünfeinhalbjährigen Bestehens des AK Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht wird über die Vorratsdatenspeicherung urteilen und wohl auch Grundsätzliches mit auf den Weg geben. Ein paar Fakten aus dem Friedrich Schüler Archiv zu einer Initiative, der diese Entwicklung am 30.09.2004, dem Tag der ersten Pressemitteilung zum Thema kaum jemand zugetraut hätte - der AK Vorrat in (Archiv-)Zahlen:
2.673 Seiten Dokumentation Verfassungsbeschwerde (mit Quellen); 16.307 Blatt Dokumentation in deutscher Sprache, davon 4.856 Presseberichte; 3.048 fremdsprachige Dokumente, 192 unterstützende Organisationen und Initiativen; 452 Namenseinträge, 8.821 Fotographien, 516 Video-Dateien, 147 Audiodateien, 117 Plakate, 271 Flyer, 72 Aufkleber, knappe 90.000 dokumentierte Euro (darunter: 11.340 € Großspende von spreadshirt), zahlreiche Gadgets und Kunstobjekte, 324 Veranstaltungen, 16 größere und große Demonstrationen, knapp 98.700 Online-Unterstützer, 34.939 Beschwerdeführer und die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten.
P.S. Es fehlen uns im Archiv sicher noch jede Menge Materialien aus den Regional- und Ortsgruppen.
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Zur mündlichen Verhandlung in Sachen Vorratsdatenspeicherung
Die Einzelbetrachtung zur Verhandlung, sie wurde so oft kommentiert, daß es wirklich nicht noch einer Darstellung bedarf. Die Fakten und die einzelnen Ausführungen sind bekannt. Diesen Eindruck erhielt man auch während der Verhandlung, die gemessen am Informationsgehalt nur wenig neues zu Tage beförderte. Spannend war das konsolidierte Gesamtbild, das auch den Richtern bei Ihrer Herausforderung, das alles zu einem Urteil zu bringen, möglicherweise dann doch noch hilfreich war.
Ein etwas anderer Kommentar über eine Verhandlung, die längst alle Grenzen des Themas gesprengt hat.
Marcus Cheperu zum "unentdeckten Land" im Präventionsstaat.
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Blick in die Nachbarschaft.
Unsere französischen Brüder haben einen ersten Schritt unternommen, den Lissbon-Vertrag und seine wenigen, aber vorhandenen, Verbesserungen mit Leben zu füllen und eine Aktion zur Befragung der potentiellen EU-Kommissare im Europäischen Parlament gestartet. (Die Übersetzung findet sich hier). In Deutschland hat netzpolitik.org die Aktion aufgegriffen und sammelt ebenfalls Fragen.
In Spanien wurde gerade erst dem demokratiefeindlichen "Three-Strikes" -Modell eine Absage erteilt, da kommt auch schon die eiskalte Dusche. Eine Kommission, also ein Teil der Verwaltung, soll unter Außerachtlassung des rechtsstaatlichen Prinzipes im Falle von (voraussichtlichen) Urheberrechtsverletzungen die Sperrung bzw. Abschaltung von Internet-Seiten veranlassen können. Nicht nur die nominierte EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bügrerschaft, Viviane Reding (LU), warnt Spanien vor der offensichtlichen Grundrechtsverletzung. Zum Sachverhalt (ES), eine englische Zusammenfassung hat La Quadrature du Net verfaßt. |
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Praemonitus startet am 4. Januar 2010 zur letzten Testphase. Das Frühwarnsystem zu potentiellen Bürgerrechtsbeschränkungen aus Gesetzen und Verordnungen der EU sowie in Bund und Ländern erlaubt neben dem Austausch von Informationen zu aktuellen Gesetzen und Verordnungen die Verfolgung bereits im Entwurfsstadium und trägt damit zur frühzeitigen Erkennung von Problemstellungen bei. Kernelement ist dabei eine vollverschlagwortete Datenbank, die zentralen Zugriff auf die relevanten Dokumente und Hintergrundinformationen bietet und die Nutzer automatisch über Neuzugänge im jeweiligen Thema informiert. Darüber hinaus werden regelmäßig Übersichten nach Sachgebiet/Thema und Bearbeitungsstand für die Nutzer erzeugt. Das System verlinkt über die Klassifizierung automatisch die Ansprechpartner aus Politik, Zivilgesellschaft und Verwaltung.
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