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Zur mündlichen Verhandlung in Sachen Vorratsdatenspeicherung

 

Die Einzelbetrachtung zur Verhandlung, sie wurde so oft kommentiert, daß es wirklich nicht noch einer Darstellung bedarf. Die Fakten und die einzelnen Ausführungen sind bekannt. Diesen Eindruck erhielt man auch während der Verhandlung, die gemessen am Informationsgehalt nur wenig neues zu Tage beförderte. Spannend war das konsolidierte Gesamtbild, das auch den Richtern bei Ihrer Herausforderung, das alles zu einem Urteil zu bringen, möglicherweise dann doch noch hilfreich war.

 

Ein etwas anderer Kommentar über eine Verhandlung, die längst alle Grenzen des Themas gesprengt hat.

Marcus Cheperu zum "unentdeckten Land" im Präventionsstaat.

 

 
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Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus aller Welt wenden sich mit einem offenen Brief zu ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) an das europäische Parlament. In den geheim geführten Verhandlungen, die auch Zugangsbeschränkungen und Urheberrechtsregelungen enthalten sollen, werden die Grundrechte der EU Bürger massiv angegriffen. Am 17. Dezember werden die europäischen Verhandlungsführer Ihre Position zum Internet-Kapitel dem federführenden US Handelsministerium übermitteln.

Es ist jetzt allerhöchste Zeit, daß die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten klar und nachhaltig für die Grundrechte Ihrer Bürger eintreten und den unter Ausschluß jeder Öffentlichkeit verhandelten hochgefährlichen Handlungsweisungen eine deutliche Absage erteilen.


NGO können hier noch mitzeichnen (abgelaufen)


Deutsche Fassung des offenen Briefes an das europäische Parlament:

(die englische Originalfassung finden Sie hier )

 


ACTA: Eine globale Bedrohung der Freiheit


offener Brief


ACTA ist ein breites Abkommen zwischen Regierungen das weite Bereiche, vom Zugang zu medizinischer Versorgung (als sozialer Schlüsselkomponente) [1] bis zur Internet-Regulierung bei Rechtsverstößen verhandelt. Wir befürchten, dieses Abkommen wird europäische Innovationen im einheitlichen digitalen Markt massiv behindern während es gleichzeitig Grundrechte und Demokratie in großem Maße untergräbt.

Die Verhandlungsführung wirft bereits gewichtige Fragen in Bezug auf Transparenz und den erforderlichen, demokratischen, Prozeß auf. Dies umso mehr, als das Abkommen nunmehr 18 Monate geheim gehalten wurde, obwohl einige Details an die Öffentlichkeit drangen. Noch verwirrender ist der Umstand, daß man dem europäischen Parlament den Zugang zu den Verhandlungsdokumenten verwehrte, während die us-amerikanische Industrie nach Unterschrift von Vetraulichkeitsklauseln vollständigen Zugriff erhielt.

Eine kürzlich erfolgte Analyse des ACTA Internet-Kapitels durch die Europäische Kommission beweist [2], daß die verhandelten Themen grundlegendes europäisches Recht bei weitem überschreiten.

Dabei ist es von herausragender Bedeutung, daß die Analyse der Kommission klar bestätigt, daß durch ACTA Grundrechte der EU Bürger, insbesondere die Meinungsfreiheit und das Fernmeldegeheimnis, hochgradig beschränkt würden.

Diese sind besonders gefährdet, da der aktuelle Entwurf mit "Three-Strikes"-Modellen und Inhaltsfilterungsgrundsätzen dazu ansetzt, zivil- und strafrechtliche Haftung für die Infrastruktur-Betreiber, wie z.B. Internetdiensteanbieter, einzuführen ("Störerhaftung"). Der Entwurfstext ist geeignet um in radikaler Weise die sowohl für Verbraucherrechte als auch den Wettberwerb notwendige und grundlegende Interoperabilität (z.b. Netzübergänge) abzubauen.

Folgerichtig fordern wir das europäische Parlament auf, die Verhandlungsführer zu einer transparenten Verhandlungsführung und zur Veröffentlichung des Vertragsentwurfes anzuhalten und keinen Vorschlag zu akzeptieren, der Rechte und Freiheiten der Unionsbürger untergräbt. Wir fordern das europäische Parlament darüberhinaus auf, gegenüber Kommission und Ministerrat eine unmißverständliche Stellungnahme abzugeben, die klarstellt, daß das Parlament den Gesamtentwurf ablehnt, sofern diese grundlegenden Prinzipien außer Acht gelassen werden.

 


[1] See: http://www.oxfam.org/en/pressroom/pressrelease/2009-07-15/criminalize-generic-medicines-hurt-poor-countries

[2] See: http://sharemydoc.org/files/philip/ec_analysis_of_acta_internet_chapter.pdf

 


Blick in die Nachbarschaft.

 

Unsere französischen Brüder haben einen ersten Schritt unternommen, den Lissbon-Vertrag und seine wenigen, aber vorhandenen, Verbesserungen mit Leben zu füllen und eine Aktion zur Befragung der potentiellen EU-Kommissare im Europäischen Parlament gestartet. (Die Übersetzung findet sich hier). In Deutschland hat netzpolitik.org die Aktion aufgegriffen und sammelt ebenfalls Fragen.

 

In Spanien wurde gerade erst dem demokratiefeindlichen "Three-Strikes" -Modell eine Absage erteilt, da kommt auch schon die eiskalte Dusche. Eine Kommission, also ein Teil der Verwaltung, soll unter Außerachtlassung des rechtsstaatlichen Prinzipes im Falle von (voraussichtlichen) Urheberrechtsverletzungen die Sperrung bzw. Abschaltung von Internet-Seiten veranlassen können. Nicht nur die nominierte EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bügrerschaft, Viviane Reding (LU), warnt Spanien vor der offensichtlichen Grundrechtsverletzung. Zum Sachverhalt (ES), eine englische Zusammenfassung hat La Quadrature du Net verfaßt.

 

 


praemonitusPraemonitus startet am 4. Januar 2010 zur letzten Testphase. Das Frühwarnsystem zu potentiellen Bürgerrechtsbeschränkungen aus Gesetzen und Verordnungen der EU sowie in Bund und Ländern erlaubt neben dem Austausch von Informationen zu aktuellen Gesetzen und Verordnungen die Verfolgung bereits im Entwurfsstadium und trägt damit zur frühzeitigen Erkennung von Problemstellungen bei. Kernelement ist dabei eine vollverschlagwortete Datenbank, die zentralen Zugriff auf die relevanten Dokumente und Hintergrundinformationen bietet und die Nutzer automatisch über Neuzugänge im jeweiligen Thema informiert. Darüber hinaus werden regelmäßig Übersichten nach Sachgebiet/Thema und Bearbeitungsstand für die Nutzer erzeugt. Das System verlinkt über die Klassifizierung automatisch die Ansprechpartner aus Politik, Zivilgesellschaft und Verwaltung.